Hinweis
Auf der Seite "V E R K A U F S Z E I T E N" -(siehe dort)- finden Sie die Informationen darüber,
W E R (Altersbegrenzungen) W A S (welche ART von Feuerwerk,Feuerwerks-Kategorien) kaufen darf.
Auch die Verkaufszeiten während des Jahres und zu Slvester finden Sie dort.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
(Tel.07471-2713 und e-mail: pulverfischer@freenet.de)
.
"Verkauf während des Jahres" siehe dazu die Seite VERKAUFSZEITEN
Silvester-Verkauf 2020 = Di.29.12+Mi.30.12.+Do.31.12.
Im Januar-Februar läuft der Faschingsverkauf
Faschings-Verkauf
(=Artikel T1-technisches Feuerwerk - über 18 J)
für Shows u. Brauchtumsveranstaltungen (zB Hexentanz),
für Beleuchtungen, Brandsimulation, Markierungen, Windanzeige etc.
Verkauf: ganzjährig
werktags 9.00 – 17.00 – Terminvereinbarung erbeten
im Verkaufsprogramm unter anderem:
Bengalfeuer rot,grün - Bengalflammen rot(4 Min) + rot,grün(7 Min) +
rot,grün u.Wechsel-grün-zu-rot(10Min)+Rauchpulver-weiß + Rauchkörper mit
rot,grün u.Wechsel-grün-zu-rot(10Min)+Rauchpulver-weiß + Rauchkörper mit
4 Min. Rauchentwicklung in rot, blau, gelb, grün, orange, weiß, schwarz +
kleine Rauchbälle (6erBtl) - Wachsfackeln etc.
für Hochzeiten, Geburtstage, Party
Verkauf: ganzjährig (=freie Artikel T1>18J u. F1 ab 12J)
Feuerwerks-Leuchteffekte-Batterien
(T1)
in der Art wie zu Silvester
Tagesfeuerwerk: Luftschlangen abfeuernde Batterien
(T1)
Tischfeuerwerk: Tischbomben verschiedene Sorten(F1)
Partyknaller, Wunderkerzen, Fontänen für Torten-Deko
Feuerwerk der Kategorie F1
frei ab 12 Jahren, ganzjährig verwendbar ohne Genehmigung, z.B. Zimmerfontänen, Knallerbsen, Jugendfeuerwerk und ähnliches
Feuerwerk der Kategorie F2
frei ab 18 Jahren, frei verkäuflich an Silvester, Verkauf 3 Werktage vor Silvester oder ganzjährig mit Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung
frei ab 18 Jahren, frei verkäuflich an Silvester, Verkauf 3 Werktage vor Silvester oder ganzjährig mit Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung
Feuerwerk der Kategorie F3
Erlaubnispflichtig, Abgabe nur an Erlaubnisinhaber nach § 7, § 27 Sprengstoffgesetz
Erlaubnispflichtig, Abgabe nur an Erlaubnisinhaber nach § 7, § 27 Sprengstoffgesetz
Feuerwerk der Kategorie F4
Erlaubnispflichtig, Abgabe nur an Erlaubnisinhaber nach § 7, § 27 Sprengstoffgesetz mit entsprechender Fachkunde
Erlaubnispflichtig, Abgabe nur an Erlaubnisinhaber nach § 7, § 27 Sprengstoffgesetz mit entsprechender Fachkunde