Wer darf was kaufen

        Hinweis
        Auf der Seite "V E R K A U F S Z E I T E N" -(siehe dort)- finden Sie die Informationen darüber, 
        W E R (Altersbegrenzungen) W A S  (welche ART von Feuerwerk,Feuerwerks-Kategorien) kaufen darf.  
        Auch die Verkaufszeiten während des Jahres und zu Slvester finden Sie dort.
        Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. 
       (Tel.07471-2713 und e-mail: pulverfischer@freenet.de)
.
     
      "Verkauf während des Jahres"  siehe dazu die Seite VERKAUFSZEITEN
       Silvester-Verkauf 2020 = Di.29.12+Mi.30.12.+Do.31.12.

Im Januar-Februar läuft der Faschingsverkauf
     
            Faschings-Verkauf (=Artikel T1-technisches Feuerwerk - über 18 J)  
        für Shows u. Brauchtumsveranstaltungen (zB Hexentanz), 
        für Beleuchtungen, Brandsimulation, Markierungen, Windanzeige etc.
              Verkauf: ganzjährig 
               werktags 9.00 – 17.00 – Terminvereinbarung erbeten     
    im Verkaufsprogramm unter anderem:
     Bengalfeuer rot,grün - Bengalflammen rot(4 Min) + rot,grün(7 Min) +
     rot,grün u.Wechsel-grün-zu-rot(10Min)+Rauchpulver-weiß + Rauchkörper mit
     4 Min. Rauchentwicklung in rot, blau, gelb, grün, orange, weiß, schwarz +
     kleine Rauchbälle (6erBtl) - Wachsfackeln etc.    
 
    für Hochzeiten, Geburtstage, Party
             Verkauf: ganzjährig  (=freie Artikel  T1>18J u. F1 ab 12J)
     Feuerwerks-Leuchteffekte-Batterien (T1) in der Art wie zu Silvester
     Tagesfeuerwerk:  Luftschlangen abfeuernde Batterien (T1)
     Tischfeuerwerk:   Tischbomben verschiedene Sorten(F1)
     Partyknaller, Wunderkerzen, Fontänen für Torten-Deko
    

Feuerwerk der Kategorie F1

frei ab 12 Jahren, ganzjährig verwendbar ohne Genehmigung, z.B. Zimmerfontänen, Knallerbsen, Jugendfeuerwerk und ähnliches

Feuerwerk der Kategorie F2

frei ab 18 Jahren, frei verkäuflich an Silvester, Verkauf 3 Werktage vor Silvester oder ganzjährig mit Ausnahmegenehmigung der Gemeinde. Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung

Feuerwerk der Kategorie F3

Erlaubnispflichtig, Abgabe nur an Erlaubnisinhaber nach § 7, § 27 Sprengstoffgesetz

Feuerwerk der Kategorie F4

Erlaubnispflichtig, Abgabe nur an Erlaubnisinhaber nach § 7, § 27 Sprengstoffgesetz mit entsprechender Fachkunde

Share by: